baumsicherheit.
Bäume haben einen Eigentümer,
einen Besitzer.
Diese
haften für
die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume.
Nur wer in der
Vergangenheit Wurzeln hat, kann in der Zukunft bestehen.
Baumbesitz verpflichtet. Der
Baumbesitzer/-halter muss Sorge tragen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Baumbesitz heißt also Verantwortung für Bäume zu übernehmen ...
Mit dem neuen § 1319b ABGB wurde eine baumfreundliche Neufassung geschaffen. § 176 ForstG 1975 bleibt unberührt!
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Leitfaden
Baumsicherungsmanagement
Risikomanagement in der Baumansprache
Verkehrssicherheitsbeurteilung
Datenblatt für
Verkehrssicherheitserhebungen